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Kulturgütertransfergesetz (KGTG)

Das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgüterverkehr ist seit dem 1. Juni 2005 in Kraft. Das KGTG regelt die Einfuhr von Kulturgut in die Schweiz, seine Durch- und Ausfuhr sowie seine Rückführung in die Schweiz. Für Privatsammler und Kunsthändler sind die neuen Sorgfaltspflichten zu beachten.

Die Sorgfaltspflicht im KGTG
Die Sorgfaltspflichten im Generellen besagen: Kulturgut darf nicht gestohlen, nicht gegen den Willen des Eigentümers abhanden gekommen, nicht rechtswidrig ausgegraben und eingeführt worden sein. Konsequenzen, falls oben genannte Punkte missachtet werden, sind Rückgabe bis 30 Jahre nach dem Abhandenkommen des Kulturgutes.
Die Sorgfaltspflichten gelten nur für gewerbsmässig im Kunsthandel und Auktionswesen tätige Personen. Privatsammler haben laut KGTG keine besonderen Sorgfaltspflichten zu beachten. „Die Privatperson kann das fragile Objekt wie bis anhin verschenken, verkaufen, ins Ausland ausführen usw., sofern sich das Objekt rechtmässig in ihrem Besitz befindet.“ Trotzdem wird empfohlen, gewissen Bedacht zu haben und beim Kauf eines Kulturgutes folgende Dokumente beim Kunsthändler einzufordern: Ursprung des Kulturgutes, Datum der Übertragung, Ankaufspreis bzw. Schätzwert, Angaben zur Identität des Kulturgutes, Klärung über die Verfügungsberechtigung.
Die Sorgfaltspflicht gilt erst ab einem Handels- bzw. Schätzwert von über CHF 5000. Bei Objekten aus den Bereichen der Archäologie, Paläontologie, Ethnologie und Teile zerstückelter Denkmäler ist besondere Sorgfalt geboten.
Die Erfüllung der KGTG-Sorgfaltspflichten sind allerdings noch nicht restlos geklärt. So ist beispielsweise die Umschreibung im KGTG, was ein Kulturgut ist, noch lückenhaft. Die Bedeutung und Umsetzung des KGTG in Zukunft bleibt bis auf weiteres noch offen. Festzuhalten ist, dass das Gesetz nicht rückwirkend anwendbar ist. Die Sammlung ist vor allfälligen Rückforderungen gesichert. Die neuen Verordnungen gelten für Transaktionen (also Käufe, Verkäufe, Schenkungen, etc.) ab dem 1. Juli 2005.


Für weitere Informationen:

Boris T. Grell/Mathias H. Plutschow: Sorgfaltspflichten gemäss Kulturgütertransfergesetz (KGTG)
http://www.schulthess.com

Kulturgütertransfergesetz, KGTG
http://www.kultur-schweiz.admin.ch

Übereinkommen vom 14. November 1970 über die Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
http://www.admin.ch

Kulturelles Erbe, Rechts Datenbank der UNESCO
http://portal.unesco.org

Bundesamt für Kultur; Kulturgütertransfer
http://www.bak.admin.ch

 
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