Das Bundesgesetz über den internationalen
Kulturgüterverkehr ist seit dem 1. Juni 2005 in Kraft. Das KGTG regelt
die Einfuhr von Kulturgut in die Schweiz, seine Durch- und Ausfuhr sowie
seine Rückführung in die Schweiz. Für Privatsammler und
Kunsthändler sind die neuen Sorgfaltspflichten zu beachten.
Die Sorgfaltspflicht im KGTG
Die Sorgfaltspflichten im Generellen besagen: Kulturgut darf nicht gestohlen,
nicht gegen den Willen des Eigentümers abhanden gekommen, nicht
rechtswidrig ausgegraben und eingeführt worden sein. Konsequenzen,
falls oben genannte Punkte missachtet werden, sind Rückgabe bis
30 Jahre nach dem Abhandenkommen des Kulturgutes.
Die Sorgfaltspflichten gelten nur für gewerbsmässig im Kunsthandel
und Auktionswesen tätige Personen. Privatsammler haben laut KGTG
keine besonderen Sorgfaltspflichten zu beachten. „Die Privatperson
kann das fragile Objekt wie bis anhin verschenken, verkaufen, ins Ausland
ausführen usw., sofern sich das Objekt rechtmässig in ihrem
Besitz befindet.“ Trotzdem wird empfohlen, gewissen Bedacht zu
haben und beim Kauf eines Kulturgutes folgende Dokumente beim Kunsthändler
einzufordern: Ursprung des Kulturgutes, Datum der Übertragung,
Ankaufspreis bzw. Schätzwert, Angaben zur Identität des Kulturgutes,
Klärung über die Verfügungsberechtigung.
Die Sorgfaltspflicht gilt erst ab einem Handels- bzw. Schätzwert
von über CHF 5000. Bei Objekten aus den Bereichen der Archäologie,
Paläontologie, Ethnologie und Teile zerstückelter Denkmäler
ist besondere Sorgfalt geboten.
Die Erfüllung der KGTG-Sorgfaltspflichten sind allerdings noch
nicht restlos geklärt. So ist beispielsweise die Umschreibung im
KGTG, was ein Kulturgut ist, noch lückenhaft. Die Bedeutung und
Umsetzung des KGTG in Zukunft bleibt bis auf weiteres noch offen. Festzuhalten
ist, dass das Gesetz nicht rückwirkend anwendbar ist. Die Sammlung
ist vor allfälligen Rückforderungen gesichert. Die neuen Verordnungen
gelten für Transaktionen (also Käufe, Verkäufe, Schenkungen,
etc.) ab dem 1. Juli 2005.
Für weitere Informationen:
Boris T. Grell/Mathias H. Plutschow: Sorgfaltspflichten gemäss
Kulturgütertransfergesetz (KGTG)
http://www.schulthess.com
Kulturgütertransfergesetz, KGTG
http://www.kultur-schweiz.admin.ch
Übereinkommen vom 14. November 1970 über die Massnahmen zum
Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und
Übereignung von Kulturgut
http://www.admin.ch
Kulturelles Erbe, Rechts Datenbank der UNESCO
http://portal.unesco.org
Bundesamt für Kultur; Kulturgütertransfer
http://www.bak.admin.ch