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Klassische
Lebensversicherungen
Er- und Ablebensversicherung (gemischte Versicherung)
gegen Einmalprämie (Einmaleinlage):
Die Versicherungssumme ist fällig, wenn die versicherte Person stirbt,
spätestens bei Ablauf der Versicherungsdauer.
Mindesteinlage: CHF 50.000,-
Erlebensversicherung (Erlebensfallversicherung)
gegen Einmalprämie (Einmaleinlage):
Die Versicherungssumme wird fällig zum Versicherungsende, wenn die
versicherte Person diesen Zeitpunkt erlebt. Stirbt die versicherte Person
während der Versicherungsdauer, werden die einbezahlten Nettoprämien
zuzüglich angesammelte Gewinnanteile fällig.
Mindesteinlage: CHF 50.000,-
Rentenversicherung
gegen Einmalprämie sofort beginnend oder aufgeschoben
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