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Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung bietet Ihnen neben der gesetzlichen Vorsorge
ein zusätzliches, garantiertes Einkommen ab dem gewünschten
Zeitpunkt.
Durch die Kombination aus gesetzlicher und privater Rente können
Sie mögliche Einkommenslücken decken und einer finanziell gesicherten
Zukunft entgegen blicken.
Auf Basis einer Einmalprämie (Einmaleinlage) entscheiden Sie, ob
Ihre Rentenzahlungen sofort oder spätestens in 25 Jahren erfolgen
sollen. Wenn Sie Ihre Einmalzahlung vorab für sich „arbeiten
lassen“, verzinst sich das eingebrachte Kapital während der
Aufschubdauer. Nach Ablauf der Aufschubphase kann die Leistung nach Wunsch
als einmalige Kapitalauszahlung bezogen werden. Wenn Sie sich für
die Rentenzahlungen entscheiden, profitieren Sie von den zum Abschlusszeitpunkt
gültigen Sterbetafeln und Rententarifen.
Mit der Flexibilität und Sicherheit der Rentenversicherung den 3.
Lebensabschnitt bedürfnisorientiert gestalten.
- Lebenslange Rente:
Die Rente wird bis zum Ableben der versicherten Person bezahlt.
- Lebenslange Rente mit Kapitalrückgewähr:
Die Rente wird bis zum Ableben der versicherten Person bezahlt, ein
allfällig noch nicht verbrauchtes Kapital wird an die bezugsberechtigte
Person gezahlt.
- Lebenslange Rente mit Übergang und Kapitalrückgewähr:
Die Rente wird bis zum Ableben der ersten versicherten Person bezahlt,
danach geht die Rente im vollen Ausmass an die zweite versicherte Person
über. Nach dem Ableben der zweiten versicherten Person wird ein
allfällig nicht verbrauchtes Kapital an die begünstigte Person
gezahlt.
- Temporäre Rente mit Garantiedauer:
Die Rente wird bis zum Ableben der versicherten Person bezahlt, maximal
jedoch während eines vereinbarten Zeitraums, wobei dieser mindestens
fünf Jahre betragen muss. Gleichzeitig wird eine Garantiedauer
vereinbart. Stirbt die versicherte Person während dieser Garantiephase,
wird die Rente an die bezugsberechtigte Person bis zum Ablauf der Garantiezeit
weiter bezahlt. Für Kunden mit Wohnsitz Österreich darf die
Garantiedauer maximal zwei Drittel der Laufzeit betragen.
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