Lebensversicherungen
 

Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung bietet Ihnen neben der gesetzlichen Vorsorge ein zusätzliches, garantiertes Einkommen ab dem gewünschten Zeitpunkt.
Durch die Kombination aus gesetzlicher und privater Rente können Sie mögliche Einkommenslücken decken und einer finanziell gesicherten Zukunft entgegen blicken.

Auf Basis einer Einmalprämie (Einmaleinlage) entscheiden Sie, ob Ihre Rentenzahlungen sofort oder spätestens in 25 Jahren erfolgen sollen. Wenn Sie Ihre Einmalzahlung vorab für sich „arbeiten lassen“, verzinst sich das eingebrachte Kapital während der Aufschubdauer. Nach Ablauf der Aufschubphase kann die Leistung nach Wunsch als einmalige Kapitalauszahlung bezogen werden. Wenn Sie sich für die Rentenzahlungen entscheiden, profitieren Sie von den zum Abschlusszeitpunkt gültigen Sterbetafeln und Rententarifen.

Mit der Flexibilität und Sicherheit der Rentenversicherung den 3. Lebensabschnitt bedürfnisorientiert gestalten.

  • Lebenslange Rente:
    Die Rente wird bis zum Ableben der versicherten Person bezahlt.


  • Lebenslange Rente mit Kapitalrückgewähr:
    Die Rente wird bis zum Ableben der versicherten Person bezahlt, ein allfällig noch nicht verbrauchtes Kapital wird an die bezugsberechtigte Person gezahlt.


  • Lebenslange Rente mit Übergang und Kapitalrückgewähr:
    Die Rente wird bis zum Ableben der ersten versicherten Person bezahlt, danach geht die Rente im vollen Ausmass an die zweite versicherte Person über. Nach dem Ableben der zweiten versicherten Person wird ein allfällig nicht verbrauchtes Kapital an die begünstigte Person gezahlt.


  • Temporäre Rente mit Garantiedauer:
    Die Rente wird bis zum Ableben der versicherten Person bezahlt, maximal jedoch während eines vereinbarten Zeitraums, wobei dieser mindestens fünf Jahre betragen muss. Gleichzeitig wird eine Garantiedauer vereinbart. Stirbt die versicherte Person während dieser Garantiephase, wird die Rente an die bezugsberechtigte Person bis zum Ablauf der Garantiezeit weiter bezahlt. Für Kunden mit Wohnsitz Österreich darf die Garantiedauer maximal zwei Drittel der Laufzeit betragen.

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